Sozialer
Schirm

Unter dem Begriff „Sozialer Schirm“ fassen wir alle Maßnahmen und Projekte zusammen, mit denen wir dafür sorgen wollen, dass unsere Schüler*innen gut bei uns ankommen, sich während ihrer Schullaufbahn bei uns wohlfühlen und immer eine/einen Ansprechpartner*in finden, sollten Probleme auftauchen.
Wir legen großen Wert auf die soziale Entwicklung unserer Schüler*innen. Wir arbeiten daran, dass das Miteinander von Schüler*innen untereinander, zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen und auch dem Elternhaus gelingt. Wir sorgen beispielsweise dafür, dass die Kinder Geborgenheit mit Freunden im gleichen Klassenverband von Klasse 5 bis 10 erfahren und bieten den Schüler*innen Team- und Gruppenfindungsangebote. Alle Klassen werden von zwei Klassenlehrer*innen betreut. Soziales Lernen ist im Großen wie im Kleinen Programm von Klasse 5 an.

Gruppenbild der Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeits-
gemeinschaft:
Beraten und
Begleiten

Andreas Föhl

Margret Fuhrmann

Christoph Geißler

Christian Jülg

Mustafa Morgil

Julia Rieger

Linda Schneeberger

Johannes Schwarz

Schulsozialarbeiter*innen

  • Beratung und Hilfe für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte
  • Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten
  • Projektarbeit in Klassen und Gruppen zur Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Weitervermittlung zu Beratungsstellen oder Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Unterstützung der Eltern bei Fragen der Erziehung
  • partnerschaftlich
  • kooperativ
  • vertraulich
  • präventiv
  • unterstützend

…in der Schule und mit der Schule

Mustafa Morgil

Schulsozialarbeiter Herr Morgil

SMV-Verbindungslehrer*innen

SMV-Verbindungslehrer Herr Maurer (links), SMV-Verbindungslehrerin Frau Fuhrmann (rechts)
  • Bindeglieder zwischen Schüler- und Lehrerschaft.
  • Kontaktpersonen bei Problemen mit einem Lehrer oder einer Lehrerin.
  • Ansprechpartner für Klassensprecher und das SMV-Team.

Hartmut Maurer

Margret Fuhrmann

Beratungslehrer

  • Schullaufbahnberatung, d.h. die Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern über geeignete Bildungswege
  • Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, z.B. Schwierigkeiten in der Organisation, im Lern- und Arbeitsverhalten
  • Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern bei Problemlagen in der Bewältigung des Schulalltags, z.B. bei Prüfungsängsten und Schulabsentismus
  • Angedachter Schulwechsel oder drohende Nicht-Versetzung. (Schul-Laufbahnberatung)
  • Zeitgleiches Auftreten von Abfallen schulischer Leistungen und Problemen im häuslichen Umfeld.
  • Häufigeres Auftreten von „Verkrampfungen“ oder „Black Outs“ in Klassenarbeiten.
  • Wenn Schule einfach nicht zur „Chefsache“ werden will, weil die Gedanken immer wo anders sind.
  • Freiwilligkeit und Freiheit
    Beratung ist grundsätzlich freiwillig und kostenlos. Der Ratsuchende gibt das Problem vor und bestimmt den Rahmen mit, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Der Beratungslehrer hilft, ordnet, macht Vorschläge. Der Schüler entscheidet, welche Schritte er unternehmen will.
  • Unabhängigkeit
    Beratung benötigt einen hohen Grad an Unabhängigkeit der beratenden Institution.
  • Vertrauensverhältnis und Vertraulichkeit
    Notwendige Grundlage einer erfolgreichen Beratung ist das Vertrauen zwischen Ratsuchenden und Berater. Zentral ist auch der Schutz des Privatgeheimnisses des Ratsuchenden. Deshalb steht der Beratungslehrer unter Schweigepflicht, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Beratungslehrer ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.
  • Professionalität und Individualität
    Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Erziehungsauftrages der Schule und damit zunächst Aufgabe jeder Lehrerin und jedes Lehrers. Angesichts der Vielfalt und Differenziertheit des Bildungsangebotes und der Konfrontation mit Problemen im Schulverlauf wirken entsprechend der in §19 Schulgesetz festgelegten Aufgaben der Bildungsberatung sowohl die überörtlich eingerichteten Schulpsychologischen Beratungsstellen als auch Beratungslehrer an Schulen mit. Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen Beratungen grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.

Zur ersten Klärung eines Anliegens und zu Terminabsprachen wenden Sie sich bitte per Mail an sw@gymnasium-spaichingen.de oder kommen Sie in die Sprechstunde: Mittwoch 9:30 bis 10:15 Uhr.

Johannes Schwarz

Beratungslehrer Herr Schwarz